Gibt es eine Leinen- & Maulkorbpflicht?

Gibt es eine Leinen- & Maulkorbpflicht?

Wer kennt nicht die Fragen „gibt es eine Leinen-, und Maulkorbpflicht“? Muß ich meinen Hund anleinen?
Darf ein Jäger meinen nicht angeleinten Hund erschießen?

Ich möchte ja nicht immer meinen Hund an der Leine haben sondern ihm auch eine gewisse Freiheit geben.

Aber ist das überall möglich? Wenn ja wo? Oder besteht in Deutschland Leinenpflicht? Gibt es Strafen wenn du dagegen verstößt? Darf ein Jäger meinen Hund abschießen? Diese Fragen haben mich sehr beschäftigt, da ja jeder was anderes weiss. Daher habe ich mich mal schlau gemacht wie  das geregelt ist.

Gleich zu Beginn: So einfach ist das nicht, denn in Deutschland hat jedes Bundesland andere Vorschriften zur Leinen-& Maulkorbpflicht. Sogar jeder Landkreis kann seine eigenen Zusatzbestimmungen tätigen. Also musst du dich an deinem Wohnort erkundigen was bei jedem vorgeschrieben ist. Denn ein Verstoß wird als Ordnungswidrigkeit geahndet und kann bis zu 25.000,00€ kosten. Puhhhhhh………. Daher gar nicht schlecht wenn du weiss was bei dir so gilt.

Naja, ich denke ein verantwortungsvoller Hundehalter leint seinen Hund sowieso an, wenn du in bebautem Gebiet unterwegs (Innerorts) bist. Sowie an Schulen, an Straßen, Kindergärten, Badebereiche, wenn Spaziergänger, Jogger,Radfahrer kommen. Ich sage immer, somit schütze ich nicht nur die anderen sondern in erster Linie meinen Hund.

Zudem tut einem Hund das anleinen nicht weh und er stirbt auch daran nicht. Allerdings ist es für den Hundehalter etwas anstregender, denn er muss seinen Hund so erziehen das er leinenführig ist. Das kann natürlich streßig sein/werden. Ausserdem hast du halt nicht die Freiheit beim Laufen (der Hund auch nicht). Du bist immer konzentriert, was ja auch ein Vorteil sein kann.
Da es mittlerweile Leinen wie Sand am Meer gibt, ist bestimmt auch für jeden Hund die richtige Leine zu haben. Wenn du nun an einem Ort wohnst wo Pflicht ist solltest du eine Leine haben die Hund und dir gefällt und doch eine gewisse Freiheit verspricht.

Der Maulkorb ist für manche Hunderassen oder auffällig gewordene Hunde (egal welcher Rasse) pflicht. Generelle  Maulkorbpflicht haben die sogenanten „Listenhunde“ ab dem 6. Lebensmonat. Diese Rassen variieren von Bundesland zu Bundesland. (Hier ein Link zum nachschauen wo welcher Hund ein Listenhund ist : https://www.tier.tv/hund/aufzucht-und-erziehung/listenhunde-in-
deutschland )


Darf ein Jäger meinen frei laufenden Hund abschießen?
Dies ist ein sehr heikles Thema. Aber auch das ist ganz klar geregelt und man sollte sich es einfach zu Herzen nehmen.
Ja! Sie dürfen! Im gesamten Bundesgebiet !!Dieses Recht wird Jägern in keinem Bundesland versagt! Dennoch variiert dieses Recht je nach Bundesland . ABER: Es müssen verschiedene Kriterien erfüllt sein, bevor ein Hund erschossen werden darf. (Nachzulesen unter: www.mera-petfood.com/de/hund/ratgeber/jaeger/  )

Hier nun Auszüge über die Bestimmungen der einzelnen Bundesländer (auch vollständig nachzulesen unter https://leinenpflicht.com/  )

Baden Württemberg
Hier gibt es keine Leinenpflicht!

Es ist den einzelnen Kommunen und Städten überlassen, somit musst du dich in deiner Gemeinde erkundigen was die Bestimmungen sind.
In einigen Kommunen und Städten gilt aber eine generelle Leinenpflicht auf öffentlichen Anlagen (Ausnahme spezielle Hundewiesen), Fußgängerzonen, Straßen, Schulen, Spielplätzen Veranstaltungen…..  z.B. in Stuttgart, Mannheim, Karlsruhe……
Bei Verstößen drohen empfindliche Strafen.

Auf öffentlichen Straßen, außerhalb des innerstädtischen Gebietes ist es den Hundehaltern jedoch erlaubt, die Vierbeiner ohne Hundeleine laufen zu lassen. Diese Regelung tritt jedoch nur in Kraft, wenn der Besitzer sein Tier ständig unter Kontrolle hat und im Notfall Beißvorfälle oder andere Konfrontationen verhindern kann. Ist dies nicht gegeben, kann für einzelne Hundehalter auch eine stetige Leinenpflicht ausgesprochen werden.

Auch in den Wäldern von Baden-Württemberg gibt es keinen generellen Leinenzwang. Hier greift jedoch die Einschränkung, dass das Tier stets abrufbar und im Einwirkungsbereich des Halters sein muss. Sollte dies nicht der Fall sein, macht man sich nach dem Landesjagdgesetz strafbar und riskiert im Rahmen einer Ordnungswidrigkeit ein Bußgeld. Ein wildernder, jagender oder hetzender Hund darf zudem von einem Jäger erschossen werden, sofern er sich weitab von seinem Besitzer befindet und nicht wieder unter Kontrolle zu bringen ist – dies passiert in der Praxis jedoch nur sehr selten.

Gefährliche Hunde:
Insgesamt stehen auf der Rasseliste in Baden-Württemberg zwölf verschiedene Hundearten, die im gesamten Bundesland als gefährlich gelten. Davon zählen jedoch nur drei Rassen als generell gefährlich, nämlich der American Staffordshire Terrier, der Bullterrier und der Pitbull Terrier. Die anderen Rassen (z. B. Dogo Argentino, Bullmastiff, Staffordshire Bullterrier, Tosa Inu uvm.) gelten als gefährliche Hunderassen, bis das Gegenteil im Rahmen eines Wesenstests bewiesen wurde. Sollte in diesem Test festgestellt werden, dass es sich um ein aggressives, auffälliges oder gefährliches Tier handelt, müssen die Vierbeiner von ihren Haltern stets an der Leine geführt werden.

Strafen bei Verstößen:
Sollte man gegen die Regeln des Landes Baden Württemberg verstoßen, erwarten die Besitzer der Tiere mitunter empfindliche Geldstrafen. So können die fälligen Geldbußen bei einem Verstoß gegen den Leinenzwang mit einem Strafgeld von bis zu 25.000 Euro geahndet werden – in der Praxis findet das jedoch so gut wie nie statt. Üblich sind in Baden-Württemberg Bußgelder in Höhe von 30 € – 150 €, je nach Schwere des Verstoßes.


Bayern
Die gesetzliche Situation in Bezug auf die Leinenpflicht ist für Hundehalter in Bayern relativ unübersichtlich. Grund hierfür ist, dass der Freistaat die Regelungen den einzelnen Gemeinden überlässt, welche somit zum Teil sehr unterschiedliche Verordnungen haben können. Um also auf Nummer sicher zu gehen empfiehlt es sich auf jeden Fall, sich bei der jeweiligen Gemeinde direkt zu erkundigen. Hintergrund dieser Regelung ist der Gedanke, dass auf diese Weise die entsprechenden Verordnungen an die örtlichen Gegebenheiten angepasst und die Bestimmungen des Tierschutzes besser umgesetzt werden können. Die allgemeinen gesetzlichen Grundlagen, nach denen sich diese individuellen Verordnungen richten, sind im bayrischen “Landesstraf- und Verordnungsgesetz” (LstVG) unter Art. 18 festgehalten. So unterscheidet der Gesetzgeber hier vor allem zwischen kleinen und großen und Kampfhunden.

Besonders für große (beginnend ab einer Schulterhöhe von 50 cm oder mehr) und für Kampfhunde räumt man dabei den Gemeinden das Recht ein, selbständig über eine evtl. Leinenpflicht auf öffentlichen Straßen, Plätzen und Anlagen zu entscheiden. Ziel soll dabei sein, die Gesundheit und Sicherheit der Bürger ebenso zu schützen wie deren Eigentum. Das entsprechende Landesgesetz fordert aber auch, dass dabei die individuellen örtlichen und zeitlichen Bedingungen genauso berücksichtigt werden müssen wie das Bewegungsbedürfnis der Tiere selbst.
Zwar sind kleine Hunderassen von dem entsprechenden Artikel der Landesordnung ausgenommen; allerdings kann durchaus auch für sie ein Leinenzwang im öffentlichen Raum angeordnet werden.
Gefährliche Hunde und Kampfhunde, haben generell Leinen und Maulkorbpflicht. Ausnahmen gibt es von Kommune zu Kommune.


Berlin
In Berlin gilt die Leinenpflicht für alle Hundebesitzer, die Vierbeiner in der Innenstadt müssen an der Leine geführt werden. Unterschieden wird zwischen zwei verschiedenen Regeln. In den Berliner Fußgängerzonen, auf Straßen mit großen Menschenansammlungen, in öffentlichen Gebäuden und Geschäften, sowie auf Veranstaltungen, in öffentlichen Verkehrsmitteln müssen die Tiere an einer Leine geführt werden, die maximal 1 Meter lang sein darf. Überschreitet die Leine diese Länge, kann eine Verwarnung oder Strafe fällig werden. Dabei spielt es auch keine Rolle, ob der Besitzer den Hund trotz langer Leine sehr kurz hält – die tatsächliche Länge der Hundeleine zählt.

In Parks und Grünanlagen, an den Kanalpromenaden, auf Campingplätzen und in Kleingärten dürfen die Vierbeiner an einer Leine geführt werden, die maximal 2 Meter lang sein darf. Selbiges gilt auch für alle Berliner Waldflächen, ganz gleich ob es sich um die Innenstadt oder Randgebiete handelt – solang es zum Berliner Stadtgebiet zählt. Die einzige Ausnahme sind hier Grünflächen, die extra als Freilaufflächen für Hunde gekennzeichnet wurden. Hier ist es für Hundebesitzer möglich, die Tiere auch ohne Leine zu führen

Ausschließlich auf Privatgrundstücken dürfen die Tiere ohne Leine geführt werden – vorausgesetzt, der Inhaber der Fläche oder des Hauses ist damit einverstanden. Außerdem darf natürlich keine Gefahr für die Anwohner oder dort lebende Tiere ausgehen.


Brandenburg
Leinenpflicht gilt im gesamten brandenburgischen Gebiet für alle Vierbeiner .Ein Leinenzwang bei öffentlichen Versammlungen, Umzügen und sonstigen Veranstaltungen. Selbiges gilt für alle umfriedeten und begrenzten Plätze der Allgemeinheit, wie Park- Garten und Grünanlagen. In Einkaufszentren, Fußgängerzonen, öffentlichen Verkehrsmitteln….. gilt auch eine generelle Leinenpflicht.

Dabei ist gesetzlich vorgeschrieben, dass die Tiere stets so geführt werden müssen, dass weder Menschen, noch Tiere oder Sachen gefährdet werden. Ein Höchstmaß von 2 Metern Länge darf bei der Hundeleine daher nicht überschritten werden, ferner muss sie reißfest verarbeitet sein und einen sicheren Halt am Halsband bieten. In Öffentlichen Verkehrsmitteln und Verwaltungsgebäuden muss zudem jeder Hund einen Maulkorb tragen, der ein eventuelles Zubeißen verhindert. Dies gilt für jeden Hund jeglicher Art, gleich welcher Größe, Gewicht oder Rasse.

Ausgenommen sind diese Regelungen auf ausgewiesenen Freiflächen für Hunde.


Bremen
Bremen und Bremerhaven sind in Bezug auf Hunde relativ streng. Es gilt eine strenge Regelung für alle Hunde. Die Leinenpflicht gilt auf dem gesamten Territorium des Stadtstaates mit Ausnahme spezieller Hundezonen. Generelle Maulkorbpflicht bei Kampfhunden ohne Ausnahme. Zudem überall – Eine absolute Leinenpflicht gilt für alle Hunde in der Periode zwischen dem 15. März und dem 15. Juli. Diese Zeit wird als „Nistzeit“ bezeichnet.


Hamburg
Im Stadtstaat Hamburg gilt ein genereller Leinenzwang für Hunde. Abgesehen von speziell ausgewiesenen Flächen . Davon ausgenommen sind Tiere, für die der Hundehalter eine Befreiung von der Leinenpflicht erwirkt hat (Spezielle Prüfung).

Ganz egal, ob der Hund von dem Leinenzwang befreit ist oder nicht, gibt es einige spezielle Regelungen. So muss ein Hund beispielsweise immer an kurzer Leine gehalten werden, wenn er in einem Einkaufszentrum oder in einer Fußgängerzone unterwegs ist. Dies gilt ebenfalls für Spaziergänge in Wäldern und Naturschutzgebieten. Kurz angeleint werden müssen auch läufige Hündinnen und Tiere, die nur unzureichend auf ihren Halter hören, ebenso gilt diese Regelung in unmittelbarer Nähe von Schulen oder Spielplätzen.
Kampf oder Listenhunde haben gesonderte Bestimmungen.


Hessen
In Die Leinenpflicht in Hessen wird unter dem Grundbegriff „Gefahrenabwehrverordnung“ geregelt. Bei nicht einhalten drohen hohe Bußgelder. In Hessen herrscht Leinenpflicht in allen öffentlichen Bereichen, Veranstaltungen…..Anders verhält es sich auf öffentlichen Park und Freiflächen, die von der Allgemeinheit genutzt werden: diese müssen im gesamten Gebiet Hessens über eine spezielle Kennzeichnung verfügen, die regelt, ob Hunde hier an der Leine geführt werden müssen oder nicht. Daher gilt es in diesen Fällen stets die Beschilderung zu beachten.

In den Wäldern müssen die Tiere nicht zwangsläufig an der Leine geführt werden. Dennoch müssen sie  jederzeit vom Halter abrufbar sein. Sollten die Vierbeiner den Einwirkungsbereich ihres Halters verlassen und auf die Jagd  gehen, ist es dem Jäger erlaubt den Hund abzuschießen. Bevor der Jäger dies tun darf, muss er jedoch jegliche andere Maßnahme unternommen haben, um den Hund vom Wild fern zu halten.


Mecklenburg Vorpommern
Leinenpflicht, ja. Es steht geschrieben, dass alle Halter ihre Tiere zu allen öffentlichen Veranstaltungen, an Orte mit großen Menschenansammlungen, sowie in alle öffentlichen Verkehrsmittel mitnehmen dürfen, diese dort jedoch an der Hundeleine gehalten werden müssen. Es gibt aber in allen Städten und Gemeinden separate Verordnungen.
Da Mecklenburg-Vorpommern zudem über eine große Auswahl verschiedenster Strände verfügt, wurde auch hier seitens des Bundeslandes entschieden, dass Tiere dort generell ohne Hundeleine geführt werden dürfen – es gibt jedoch Ausnahmen. Daher sollte man immer auf die Beschilderung vor Ort achten, die den Strand entweder als leinenfreie Zone ausweist oder auf einen verpflichtenden Leinenzwang hinweist. Diese Schilder müssen an jedem Zugang zum Strand zu finden sein.
Alle zusätzlichen Bestimmungen zur Leinenpflicht gehen nicht vom Land selbst, sondern von den einzelnen Städten und Kommunen aus.

Strafe im Falle einer Nichtbeachtung
Wenn ein Hundehalter dem Leinenzwang des Bundeslandes Mecklenburg Vorpommern nicht nachkommt, erwartet diesen eine Strafe von bis zu 25.000 € Bußgeld. Dabei handelt es sich jedoch um einen Ausnahmefall – meist werden Bußgelder zwischen 50 und 250 € veranschlagt. Sollte es zu gefährlichen Situationen oder gar Beißvorfällen kommen, können die Strafen jedoch von Ordnungsamt oder Polizei deutlich angehoben werden.

Sollte ein Hundebesitzer seinem Hund keinen Maulkorb anziehen, obwohl dieser in der Verpflichtung dazu steht einen solchen zu tragen, haftet der Halter im Zweifelsfall auch mit seinem Privatvermögen und muss für alle entstandenen Schäden an Mensch und Tier aufkommen. Auch eine eventuelle Hundehaftpflicht kommt nicht für den Schaden auf, wenn man den Maulkorbzwang missachtet hat. Hier können schnell Summen im fünf- bis sechsstelligen Bereich fällig werden.


Niedersachsen
Eine „generelle Leinenpflicht“ besteht in der „freien Landschaft“ von dem 1. April bis zum 15. Juli. Dies besagt der 33. Paragraph der niedersächsischen Wald- und Landschaftsordnung (NWaldLG).Die „freie Landschaft“ umfasst Waldflächen, Gewässer und bebaute Ortsteile. Auch beim Baden in Niedersachsen gilt es, den Vierbeiner anzuleinen. In Naturschutzgebieten besteht diese Pflicht sogar ganzjährig. Viele Hundehalter glauben, ausgewiesene Hundefreilaufflächen sind davon automatisch ausgeschlossen. Dies ist falsch. Hier ist Hundebesitzern zu empfehlen, sich genauer bei der Stadt/Gemeinde zu informieren, inwieweit der Leinenzwang an entsprechenden Gebieten besteht. Einige Städte bieten eigene Karten an, in denen die entsprechenden Bereiche gekennzeichnet und veröffentlicht werden.

Ausnahmen:
Gebäude, Gärten sowie Hofflächen sind von dem generellen Leinenzwang befreit. Befinden sich diese Bereiche im Eigentum des Hundehalters, dürfen die Hunde hier frei laufen. Mieter sollten im Vorhinein mit ihrem Vermieter reden und in ihren Mietvertrag schauen, um sich abzusichern eine Strafe zu vermeiden. Außerdem gilt das Gesetz nicht für Vierbeiner, die rechtmäßig zur Rettung, Blindenführung, dem Hüten oder der Jagd und von der Polizei sowie dem Zoll gebraucht werden.

Welche Strafen bestehen bei Nichteinhaltung?
Lassen Hundehalter in Niedersachsen ihre Vierbeiner trotz der Reglung an entsprechenden Gebieten ohne Hundeleine laufen, so können im Ernstfall zwei Konsequenzen drohen.

Zum einen können Strafen wie Bußgelder in Höhe von bis zu 5000 Euro drohen. Zum anderen dürfen die Jäger in Niedersachsen wildernde Hunde töten, wenn sich jeweilige Halter außerhalb der „Einwirkungsmöglichkeit“ befinden. Letzteres ist in der Realität zwar selten, liebevolle Hundebesitzer werden allerdings jegliches Risiko meiden wollen.


Nordrhein Westfalen
Nach dem NRW-Landeshundegesetz erstreckt sich die Leinenpflicht auf alle öffentlichen Gebäude wie Rathäuser, Schulen und Kindertagesstätten sowie öffentliche Bereiche mit starkem Fußgängerverkehr wie Einkaufspassagen und Fußgängerzonen. Die Vierbeiner sind zudem in sämtlichen öffentlichen Park, Grün- und Gartenanlagen mit Ausnahme für den Freilauf speziell ausgewiesener Freiflächen an der Hundeleine zu führen. Die Leinenpflicht besteht auch bei öffentlichen Versammlungen, in denen mit einem hohen Menschenaufkommen zu rechnen ist. Bolzplätzen und Friedhöfen sind die Tiere grundsätzlich verboten. Zudem sind Hundehalter angewiesen, sich mit den besonderen Bedingungen in den Kommunen vertraut zu machen. Denn die einzelnen Kommunen besitzen die Möglichkeit, zusätzlich zu den grundsätzlichen Hundegesetzen in NRW eigene Gesetze für das Führen von Hunden zu erlassen. Der Leinenzwang betrifft sämtliche Hunde. Für einen großen Hund ist die Leinenpflicht in NRW auf sämtliche „bebauten Bereiche“ ausgeweitet. Im Waldgebiet dürfen die Tiere dagegen frei herumlaufen, solange sie dabei die Waldwege nicht verlassen. Beachten ist auch in Waldgebieten das  Landes-Forstgesetz.

In NRW unterscheidet man unter verschiedenen Gruppen:

Das Landeshundegesetz in NRW unterscheidet zwischen „gefährlichen Hunden“, „Hunden bestimmter Rassen“, „großen Hunden“ und „kleinen Hunden“.
Als gefährliche Hunde sind die Kampfhundrassen Pittbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und Bullterrier grundsätzlich definiert. Die Definition umfasst zudem alle Kreuzungen mit diesen Hunderassen. Hier wird der Leinenzwang mit einer Maulkorb- und Mikrochippflicht ergänzt. Zudem muss die Person, die solche Tiere an der Hundeleine ausführt, volljährig sein und einen Sachkundenachweis, einen Hundeführerschein und eine Haftpflichtversicherung vorzeigen können. Gleichzeitig muss der Hundehalter ein besonderes privates oder öffentliches Interesse zur Führung eines solchen Hundes nachweisen. Als „Hunde bestimmter Rassen“ wiederum gelten Kampfhunde, die nicht grundsätzlich als gefährlich eingestuft werden. Diese auch Listenhunde genannten Tiere sind die Hundearten Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Dogo Argentino, Fila Brasileiro, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoetano, Rottweiler und Tosa Inu, wobei unter dieser Definition ebenfalls sämtliche Kreuzungen fallen. Auch bei diesen Hundearten sind den Besitzern ähnliche Restriktionen auferlegt. Als großer Hund wiederum werden alle Nichtkampfhunde definiert, die entweder die Höhe von 40 cm oder das Gewicht von 20 kg überschreiten. Zur Führung dieser Tiere genügt ein Sachkundeausweis oder ein Jagdschein, der große Hund ist ebenso wie der „gefährliche Hund“ oder der „Hund bestimmter Rassen“ mit einem Mikrochip zu versehen.

Strafen bei Verstößen:
Der Verstoß gegen den Leinenzwang gilt laut dem NRW-Landeshundegesetz als Ordnungswidrigkeit. Die Strafen werden dabei von den Kommunen festgelegt und sind von Kommune zu Kommune verschieden.


Rheinland Pfalz
in Rheinland-Pfalz können sich glücklich schätzen, in einem derart hundefreundlichen Bundesland zu leben. Die dortigen Gesetze sehen generell keinen Leinen- oder aufzustellen – was meist auch erfolgt. Für eine eindeutige Aussage sollte man sich daher an die jeweilige Stadtverwaltung wenden und um die notwendigen Informationen bitten, damit man keine Strafe oder ein Bußgeld riskiert.In den Städten gibt es eigene Vorschriften und Regelungen diese man nachfragen sollte.

Gefährliche Hunde:
Während es die Tiere „normaler“ und ungefährlicher Rassen in Rheinland Pfalz sehr leicht haben, sind die Regeln für die sogenannten gefährlichen Tiere umso strenger.So gilt für die auf der Rasseliste  (Pitbull Terrier, Staffordshire Bullterrier und American Staffordshire Terrier, sowie die daraus entstandenen Mischlinge) befindlichen Vierbeiner im gesamten Gebiet von Rheinland und Pfalz eine strenge Leinenpflicht an jedem öffentlichen Ort, sowie in alleneinen Maulkorbzwang für die Tiere vor, egal wo sie sich aufhalten. Dennoch sollte bedacht werden, dass zwar die landesweite Regelung keine Vorschriften macht, die einzelnen Städte und Kommunen aber sehr wohl das Recht haben, eigene Bestimmungen und strengere Regeln Maulkorb tragen, sobald das private Grundstück oder die eigene Wohnung verlassen wird, um ein Risiko für andere Tiere und Menschen zu minimieren.

Aber auch Hunde, die im Rahmen von bissigen Attacken auffällig wurden oder Menschen auf eine aggressive Art anspringen, anbellen oder belästigen können als gefährlich eingestuft werden und fortan den strengeren Regeln unterliegen. Auch das hetzen und reißen von Wild oder Vieh kann dafür sorgen, dass der Hund als gefährlich eingestuft wird und fortan Maulkorb tragen muss. Sollte dem Tier eine ungewöhnlich hohe Bereitschaft zum Kämpfen nachgewiesen werden können oder sich eine außerordentliche Schärfe und Angriffslust entwickeln, gelten diese Regeln ebenfalls. All diese betroffenen Tiere sind in allen öffentlichen Gebieten, im Wald und auch auf freien Hundespielplätzen sowohl an der Hundeleine zu führen, als auch mit einem Maulkorb abzusichern. Lediglich auf dem heimischen Gelände und in der eigenen Wohnung dürfen die Tiere sich frei bewegen – sofern zu jeder Zeit sichergestellt ist, dass sie nicht frei auf öffentliche Gebiete gelangen können. Waldgebieten. Zudem muss darauf geachtet werden, dass die Tiere konstant
gefährliche Hunde brauchen zudem einen Chip plus eine Haftpflichtversicherung.

Strafen bei Verstößen:
Wenn man an den ausgewiesenen Stellen der Leinenpflicht oder Maulkorbpflicht nicht nachkommt, erwarten den Hundehalter des Tieres im gesamten Bundesland mögliche Strafen von bis zu 20.000 €
Das durchschnittliche Bußgeld bei einem leichten Vergehen gegen den Leinenzwang beträgt ca. 50-150 €, je nach Situation und Gefahrenlage. Die Strafe für Beißattacken auf Hund oder Mensch liegt jedoch weitaus höher und kann im Ernstfall, sollte es sich um einen sehr aggressiven Hund ohne Möglichkeit der Korrekturerziehung handeln, bis zu einer Einschläferung des Tieres führen. Auch eine Enteignung bei einer Unfähigkeit zur Hundeführung ist möglich, wenn sich der Besitzer des Tieres wiederholt als nicht kompetent genug erweist, um Gefahrensituationen zu vermeiden. Diese Vorfälle sind jedoch sehr selten.


Saarland
Hundehalter im schönen Saarland müssen nicht viel bedenken. Die Leinenpflicht dort gilt in den meisten Teilen des Landes ausschließlich für gefährliche Hunderassen und aggressive Tiere. Ein paar wenige Ausnahmen gibt es aber dennoch: die einzelnen Städte und Kommunen haben nämlich das Recht, eigene Bestimmungen einzuführen. Daher sollte man sich stets vor Ort mit den exakten Regelungen auseinandersetzen und diese beim zuständigen Amt in Erfahrung bringen.

So gilt in der Hauptstadt Saarbrücken eine generelle Pflicht zum Tragen einer Hundeleine für alle Vierbeiner in allen öffentlichen Anlagen und auf der Straße. Lediglich auf speziell gekennzeichneten Auslaufflächen ist in Saarbrücken ein freier Hundealltag ohne Leine möglich.

Leinenzwangs in dem schönen Bundesland gelten jedoch im Wald. Grundsätzlich gilt: solang Mensch und Tier sich im Wald so verhalten, dass es niemand anderen stört, ist dort alles erlaubt – einschließlich eines frei Laufens für das Tier. Allerdings gibt es zwischen dem 01. März und 30. Juni jeden Jahres eine Brut- und Setzzeit im dortigen Gebiet. In diesem Zeitraum sind alle Hundehalter dazu verpflichtet, ihr Tier an der Leine zu führen – es sei denn, das Tier bleibt zuverlässig im Bereich der Wege. Als zuverlässig definiert das Jagdgesetz, dass das Tier stets kontrollierbar und abrufbar sein muss und der Halter die gesamte Kontrolle über den Vierbeiner behält. Ein Wildern, Jagen oder Hetzen der Jungtiere soll um jeden Preis vermieden werden. Sollte man sich an diese Regeln nicht halten, kann ein Bußgeld verhängt werden.

Eine weitere Ausnahme sind Natur- und Wildschutzgebiete. Auch hier gibt es in vielen Fällen eine Anleinpflicht, die das ganze Jahr über gilt und für den Schutz der dortigen Tiere sorgen soll. Sollte man sich daran nicht halten, können empfindliche Strafen fällig werden. Selbiges gilt übrigens auch für Tollwutgebiete: hier muss das Tier nachweislich über einen aktuellen Impfschutz gegen Tollwut verfügen, um in diesem Gebiet ohne Leine frei laufen zu dürfen. Wichtig ist hier vor allem, dass dieser auch in Form einer Impfmarke oder eines Impfausweises mitgenommen wird, da die Beweispflicht gilt das Bußgeld andernfalls umgehend verhängt wird.

Sonderregelung für Gefährliche Rassen:
Im saarländischen Gebiet stehen insgesamt drei Rassen auf der Rasseliste, welche sofort als gefährliche Vierbeiner gelten: der American Staffordshire Terrier, der Staffordshire Bullterrier und der American Pit Bull Terrier. Für die Haltung dieser als gefährlich bezeichneten Rassen benötigt man im gesamten saarländischen Gebiet die Halteerlaubnis der entsprechenden Behörde. Aber nicht nur die Tiere dieser Rasse können dort als gefährlich zählen, auch verhaltensauffällige Tiere können von der Kampfhundeverordnung betroffen sein – und ebenfalls die Besitzer!

Strafen bei Verstößen:
Bei der Strafe, die aufgrund eines Verstoßes in Bezug auf das Tragen einer Hundeleine ausgesprochen wird, kann es sich um einen bis zu fünfstelligen Betrag handeln. So kann die fällige Höchststrafe bei bis zu 25.000 € liegen – liegt in der Praxis jedoch meist deutlich darunter. Die durchschnittlichen Kosten in diesem Bundesland für Verstöße bei der Leinenpflicht liegen bei ca. 20 – 150 €, je nach entstandener Gefahrensituation.


Sachsen
In Sachsen dürfen die Hunde ebenfalls ohne Leine laufen. Der Jagdschutzberechtigte darf nicht auf den Hund schießen, sofern sich dieser nur vorübergehend aus dem Einwirkungsbereich des Hundehalters entfernt hat.

Leinenpflicht besteht in Städten und Gemeinden , auf öffentlichen Anlagen, Strafen, Grünanlagen und in bebautem Gebiet. Zudem bei öffentlichen Veranstaltungen ist der Hund an der Leine zu führen.

Gefährliche Hunde:
Den Besitzern von sogenannten „Listenhunden“, also Tieren, die als gefährlich eingestuft werden, gesetzlich vorgeschrieben, eine Hundehaftpflichtversicherung abzuschließen. Des Weiteren gilt im gesamten Bundesland eine Pflicht, diese Tiere an die Leine zu nehmen. In Sachsen werden der American Staffordshire Terrier, der Pitbull Terrier sowie der Bullterrier als auch deren Kreuzungen zu den Kampfhunden gezählt, für welche die genannten Regelungen gelten. Die Pflicht für die Hundeleine bezieht sich hierbei auf alle Areale und Gebiete außerhalb eingezäunter Grundstücke, Zuwege, Einfahrten, Wohnungen und Treppenhäuser der jeweiligen Halter.

Besitzer von Listenhunden müssen außerdem nachweisen, dass sie die nötigen Voraussetzungen zur Haltung von Kampfhunden erfüllen. Sollte ein Halter seinen Listenhund vorübergehend einer anderen Person überlassen, muss diese körperlich und von der geistigen Reife her in der Lage sein, den Hund zu führen. Des Weiteren ist es verboten, mehrere gefährliche Tiere gleichzeitig auszuführen.
Für jeden anderen auffälligen Hund gilt diese Regelung auch.
Zudem gilt eine generelle Maufkorbpflicht.


Sachsen-Anhalt
Sachsen-Anhalt sagt man die strengsten Regeln im Bereich des Leinenzwangs nach. So gilt dort für alle Vierbeiner eine generelle Pflicht zur Hundeleine in den öffentlichen Gebieten, die das ganze Jahr über einzuhalten ist. Auf Forstwegen und in Wäldern tritt diese nicht in Kraft, es sei denn man befindet sich in der Brut- und Setzzeit. Mit dieser geht ebenfalls eine generelle Anleinpflicht für die Vierbeiner in allen Bereichen des Forstes, Waldes und der Natur einher. Diese Regelung dient dem Schutz der wildlebenden Tiere, die in dieser Zeit Nachwuchs erhalten, welcher eines besonderen Schutzes bedarf.

Besonders die Regeln im Wald und in Jagdgebieten sind demnach sehr streng. Hier sollte im höchsten Maße Wert darauf gelegt werden, diese einzuhalten – einerseits zum Schutz der wildlebenden Tiere und dessen Nachwuchses, andererseits zum Schutze des Hundes selbst. Jägern ist es nämlich erlaubt das Tier umgehend zu erschießen, sobald es sich nicht mehr im Wirkungsbereich des Hundehalters befindet. Eine Vorwarnung oder anderweitige Versuche, den Hund vom Jagen und Hetzen abzuhalten, stehen nicht in der Verantwortung des Jägers. Somit sollte man in diesen Zeiten besonders darauf achten, die Tiere an der Leine und möglichst nah an sich selbst zu halten.

Das Gesetz in der Setz- und Brutzeit gilt auch auf Flächen, die eigentlich für freilaufende Tiere gedacht sind. Da sich auch dort Kaninchen, Hasen oder andere Tiere die dem Schutz unterlegen befinden könnten, darf auch auf den extra ausgeschilderten Freiflächen in dieser Zeit der Hund nicht von der Leine gelassen werden. Die einzige Möglichkeit in diesem Zeitraum bietet ein eingezäunter, eigener Garten. Der Zeitraum von Setz- und Brutzeit liegt zwischen dem 01. März und 15. Juli. Vorher und nachher dürfen die Vierbeiner an allen ausgeschriebenen Stellen, sowie in Wald- und Forstgebieten auch ohne Leine geführt werden.

Bestimmungen einzelner Kommunen
Über das Landesrecht können sich auch die Kommunen nicht hinwegsetzen, jedoch kommt es häufig vor, dass einzelne Städte oder Landkreise zusätzliche Bestimmungen einführen. Hier sollte man sich vor Ort nach ausführlichen Regeln zur Leinenführung und Maulkorbpflicht erkundigen.

Strafen bei Verstößen:
Wenn man sich nicht an die strengen Regeln der Pflicht zur Anleinung in Sachsen-Anhalt hält, können Bußgelder im fünfstelligen Bereich die Folge sein. Üblich sind jedoch Bußgelder zwischen 50 und 200 Euro. Selbiges gilt bei dem Verstoß gegen die Maulkorbpflicht, die bei gefährlichen Hunden zum Einsatz kommt.

Sollte es in einem Wald- oder Forstgebiet während der Brutzeit zu einem freilaufenden Hund kommen, kann zudem ein Jäger das Tier erschießen ohne weitere Maßnahmen ergreifen zu müssen. Es sollte daher besonders darauf geachtet werden, in dieser Zeit das Tier stets an der Hundeleine und in der eigenen Nähe zu führen.


Schleswig Holstein
Seit dem 01.01.2016 ist im Bundesland Schleswig Holstein das Gesetz über das Halten von Hunden in Kraft getreten, das zu dem Zweck erlassen wurde, dass Hunde generell in Schleswig-Holstein so zu halten sind, dass von ihnen keine Gefahr ausgeht. Dazu gehört auch, dass es jetzt an vielen Orten eine Leinenpflicht gibt, aber nicht überall.

Absolute Leinenpflicht besteht in Städten, öffentlichen Anlagen, Fußgängerzonen, Spielplätzen, Schulen….

Zusätzlich werden in Schleswig-Holstein Unterschiede zwischen Nichtgefahrhunden und Gefahrhunden gemacht, denn es gibt hier auch eine Gefahrhundeverordnung, die in Bezug auf die Anleinpflicht durch die Hundehalter zu beachten ist. Was ein Gefahrhund ist, ist nicht rassegebunden, sondern hat mit dem vorher gezeigten Verhalten des Tieres zu tun, das immer dann als Gefahrhund eingestuft werden kann, wenn es ohne hinreichenden Grund einen Menschen gebissen, ohne Grund ein anderes Tier angegriffen, Tiere gehetzt oder sich anders besonders aggressiv verhalten hat. Wird so etwas einer Behörde angezeigt, kann das Tier durch einen besonderen Verwaltungsakt als Gefahrhund eingestuft werden.

Die Strafe bei einer Ordnungswidrigkeit kann in Schleswig-Holstein im schlimmsten Fall bis zu 10.000 Euro hoch werden.
Befindet sich der Hund außerhalb des Einwirkungsbereiches des Hundehalters, so darf der Jagdschutzberechtigte auf das Tier schießen.

Thüringen
Das Bundesland hat ein vergleichsweise sehr strenges Regelwerk zum Führen von Hunden an der Leine. So müssen dort das ganze Jahr über Hunde im Wald generell an der Leine geführt werden – völlig unabhängig von der Brut- und Setzzeit der dort lebenden Wildtiere. Erfreulicherweise ist dies aber auch schon die einzige Vorschrift, die man dazu im gesamten Bundesland findet. Alle weiteren Regelungen unterlegen den Vorschriften der jeweiligen Stadt oder Kommune und variieren so dementsprechend stark im gesamten Bundesgebiet.

Der Jagdschutzberechtigte darf nicht auf den Hund schießen, sofern sich dieser nur vorübergehend aus dem Einwirkungsbereich des Hundehalters entfernt hat.

In den meisten, größeren Städten (z. B. in der Landeshauptstadt Erfurt) gelten jedoch zusätzliche Regeln zum Schutz der Bevölkerung. So müssen dort in allen Fußgängerzonen, auf Märkten und bei jeglichen Veranstaltungen wie Sportfesten oder Volksfesten die Hunde an einer kurzen Leine geführt werden. Kurz bedeutet in dem Fall, dass die Leine maximal einen Meter lang sein darf und fest vom Hundehalter gehalten werden muss. Selbige Vorschriften gelten für alle Grünanlagen, auf Marktplätzen und in verkehrsberuhigten Bereichen sowie Spielzonen, die für Kinder gedacht sind. Kinderspielplätze dürfen mit dem Tier nur dann betreten werden, wenn dies auf einem Schild ausdrücklich genehmigt wurde.

Gefährliche Hunde in Thüringen haben einen generellen Leinen und Maulkorbzwang.

Strafen bei Verstößen:
Sollte man als Besitzer gegen die Auflagen des Bundeslandes oder der Stadt/Kommune verstoßen, können empfindliche Strafen bis zu einem Betrag von 25.000 € fällig werden. In der Praxis geschieht dies jedoch nur sehr selten. Üblich ist eine Strafe von 25 € – 150 €

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