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Gibt es eine Gewährleistung beim Hundekauf?!
Gibt es eine Gewährleistung beim Hundekauf? Diese Diskussion hatten wir erst kürzlich.
Was Viele nicht wissen – generell Ja!
Das hat mich nicht mehr los gelassen und daher habe ich mich mit diesem Thema näher beschäftigt. Hier muss ich aber gleich sagen, dass das Ganze sehr juristisch ist. Ich habe nur das Generelle herausgeschrieben. Jeder Fall ist spezifisch und es gibt für fast alles Gerichtsentscheide (jeder Fall ist ein Einzelfall). Oft wird immer noch für den Züchter argumentiert und nicht für das Tier. Aber es gibt ein langsames Umdenken.
Für den Hundekauf gilt wie für alle Sachen (Hunde sind leider immer noch eine Sache) § 433 BGB als Vertragsgrundlage.
Ganz gleich, ob vom Rassehund- oder Hobby-Züchter.
Beim Hobby-Züchter gelten allerdings erleichternde Bestimmungen wenn § 14 BGB zutrifft = Auslegungssache. Egal, ob mit oder ohne Kaufvertrag, hier gelten auch mündliche Abmachungen. Da es bei mündlichen Abmachungen immer schwierig ist Beweise zu haben, ist ein schriftlicher Kaufvertrag sinnvoll.
Seit über 10 Jahren gilt ein „neues Schuldrecht“. Leider haben noch immer viele Kaufverträge – beim Hundekauf – einen generellen Haftungsausschluss. Ein solcher genereller Haftungsausschluss, durch den Züchter, ist unwirksam. Der Züchter haftet unter den gesetzlichen Voraussetzungen (BGB) in vollem Umfang.
Also schaut das ihr einen aktuellen Kaufvertrag habt – für Züchter genauso wichtig wie für Käufer.
Wurde zwischen Züchter und Käufer kein Vertrag geschlossen, gelten immer die gesetzlichen Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB). Wenn es einen Kaufvertrag gibt, gelten die vereinbarten AGB´s und die gesetzlichen Bestimmungen.
Wie lange gilt die Gewährleistungspflicht?
Leider schreibt das BGB vor, dass Hunde rechtlich wie Sachen behandelt (§ 90a BGB) werden.
Nach den Vorschriften zum Verbrauchsgüterkauf, beträgt die Gewährleistungsfrist für den Verkauf neuer Sachen 2 Jahre. Bei Kauf gebrauchter Sachen 1 Jahr.
Aber: Wann ist ein Hund neu oder gebraucht?
Die Rechtsprechung sagt, dass Welpen bis ca. 16 Wochen als neue Sache gelten. Mit der Folge, dass die Gewährleistungsfrist 2 Jahre beträgt. Der Hunde-Züchter muß damit rechnen, dass er nach dem Recht zum Verbrauchsgüterkauf haftet. Er kann eine Haftung nicht wirksam ausschließen.
Tipp:
Wenn der gekaufte Hund in unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang nach der Abholung, von einem Tierarzt gründlich untersucht wird, kann man hier schon offensichtliche Mangel ausschließen.
Der diesbezüglichen Beweiserleichterung dient auch ein vom Zuchtverein mit der Ahnentafel übersandter Gesundheitspass (hier bescheinigt ein Tierarzt das der Welpe gesund ist) für Welpen. Wenn die Züchter in einem Zuchtverein sind.
Ein Hund gilt als „gebraucht“ wenn er älter als 16 Wochen ist oder schon Vorbesitzer hatte. Dann kann die Gewährleistungsfrist auf bis zu 1 Jahr gekürzt werden.
Auch hier gibt es viele verschiedene Rechtssprechungen, daher sind diese Aussagen nur bedingt anwendbar und in jedem Fall zu prüfen!
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Was sind Mängel?
Das hat der Gesetzgeber ganz klar definiert: ein Mangel ist ein Abweichen der Ist-Beschaffenheit von der Soll-Beschaffenheit. Es gibt Rechtsmängel und Sachmängel.
Rechtsmängel sind z.B. wenn ein Hund verkauft wird der gar nicht im Besitz des Verkäufers war.
Ein Sachmangel liegt vor, wenn das Tier nicht die vereinbarten Beschaffenheiten oder Verwendungsmöglichkeit hat die vertraglich ausgemacht waren. Z.B. akute Krankheiten oder Infektionen hat, die schon bei der Übergabe vorhanden waren. Zu der Beschaffenheit zählen aber auch solche Eigenschaften des Hundes, die der Züchter/Verkäufer öffentlich oder in der Werbung geäußert hat.
Außerdem ist ein Sachmangel, wenn ein anderes Tier als das ausgesuchte und gekaufte übergeben worden ist.
Versteckte und latente Mängel sind, Mängel die zum Zeitpunkt der Übergabe überhaupt nicht erkannt werden können, weil sie z.B. genetisch bedingt sind und sich erst im Verlaufe der Entwicklung des Hundes zeigen.
Hier tauchen oft rechtliche Schwierigkeiten auf.
Gewährleistung
Laut Gesetz hat grundsätzlich jeder Käufer, der feststellt, dass sein Hund zum Zeitpunkt der Übergabe einen Mangel (!) aufweist, vorrangig ein Recht auf Nacherfüllung (§§ 437 Nr.1, 439 BGB).
Wichtig ist also zunächst festzustellen, ob zum Zeitpunkt der Übergabe ein Mangel vorlag. Die Beweislast für das Vorliegen dieses Mangels hat dabei der Käufer.
Nacherfüllung bedeutet z.B. die Behandlung durch einen Tierarzt, wenn dadurch die Gesundheit des Hundes vollständig wiederhergestellt werden kann. Bei „Schäden“ die nicht behandelt werden können, kann Nacherfüllung auch die Lieferung eines neuen Welpen bzw. Hundes bedeuten. Der Vorrang der Nachbesserung bedeutet jedoch auch, dass der Käufer erst die Nachbesserung verlangen muß und nur nach dem Scheitern der Nachbesserung seine anderen Rechte (Minderung §§ 437 Nr. 2, 441 BGB, Rücktritt vom Kaufvertrag § 437 Nr. 2, 440, 323, 326 V BGB ) ….. geltend machen kann.
Hobbyzüchter oder „Unternehmer“? Was ist für dich als Käufer wichtig!
Ob es sich um einen Hobbyzüchter oder einen „Unternehmer“ handelt,kommt allein auf die Bewertung nach § 14 BGB an. Einordnungen nach dem VDH oder steuerliche/gewerberechtliche Erwägungen oder des Tierschutzgesetzes stehen hier außen vor. Als Unternehmer nach § 14 BGB gilt grundsätzlich jede natürliche oder juristische Person, die am Markt planmäßig und Leistungen gegen Entgelt anbietet (so wird es ausgelegt). Dabei muss noch nicht einmal Absicht bestehen Gewinn zu erzielen. Die Gewinnerzielungsabsicht wird vermutet, wenn entgeltliche Geschäfte vorgenommen werden.
Nach dieser weitreichenden Definition dürfte jeder Hundezüchter, der regelmäßig züchtet, als Unternehmer einzustufen sein.
Konkrete Rechtsprechung gibt es noch nicht, jedoch zeichnet es sich ab, dass die Gerichte im Hinblick auf einen umfassenden Verbraucherschutz eine „Hobby-Zucht“ nur in denjenigen Fällen anerkennen werden, in denen nur ganz sporadisch ein Wurf Welpen fällt und nicht etwa regelmäßig. Daraus folgt, dass die überwiegende Anzahl an Hundezüchtern grundsätzlich als Unternehmer im Sinne des § 14 BGB anzusehen ist. Damit sind auf sie die Vorschriften über den Verbrauchsgüterkauf anwendbar.
Also alles eine Auslegungssache und im Einzelfall zu beurteilen.
Neue Urteile dazu gibt es seit 18.10.2018 unter https://www.der-tieranwalt.de/zucht-recht-anwalt-urteile/files/haftung-zuechter-genetisch-erkrankter-hund-schadenersatz-minderung.html
Quelle und weitere interessante Infos zu diesem Thema:
www.veith-hallmann.info (Menü = wissenswertes für Hundezüchter (auch interessant für Käufer)
www.augen-auf-beim-welpenkauf.info/augenaufbeimwelpenkauf/gewaehrleistung/index.html
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Hi. Wollte fragen wie ist bei privatverkauf, im Vertrag steht das:
1. Verborgene Krankheiten oder Mängel.
Die Verkäuferin bestätigt das ihr keine Verborgene Krankheiten oder Mängel bekannt sind. Beim Ausbruch versteckter, tierärztlich bestätigter Krankheit innert 20 Tagen seit der Übernahme verpflichtet sich die Verkäuferin zur Rücknahme des Hundes unter Rückerstattung des vollen Kaufpreises. Die Beweispflicht obliegt der Käuferin.
2. Ausschluß weiterer Gewährleistungen.
Weitere Gewährleistung Ansprüche sind ausgeschlossen. Die Verkäferin übernimmt insbesondere keine Gewähr für Entwicklung oder zukünftige Zuchttauglichkeit des Hundes. Sichtbare Mängel gelten als genehmigt.
Der welpe ist mit 8 lebenswochen gekauft. Im 6 lebensmonat wird er Operiert auf Hüftdysplasie und Käufer will Geld von Verkäuferin verlangen. Wie ist das rechtlich? Ob Verkäuferin muss was für Käufer zahlen?
Wir haben einen Hund vom Züchter mit 14 Wochen gekauft. Leider fiel gleich zu Anfang auf, dass unsere Hündin sich ständig setzt, obwohl wir maximal 10-15 min spazieren gegangen sind. Beim hinlegen und aufstehen hat sie oft gequiekt. Auf Nachfrage beim Züchter wurde das Verhalten folgendermaßen erklärt: Für den Hund ist die Umgebung fremd und daran muss sich der Hund erst gewöhnen. Das quicken sei auch normal, das hängt mit dem Wachstum zusammen. Ein Röntgenbild haben wir mit 8 Monaten anfertigen lassen. Ergebnis war schlimme HD. Die Züchterin bemitleidet dies und das war dann von ihrer Seite auch alles. Ich habe daraufhin den Kaufpreis schriftlich zurück gefordert (vor genau einer Woche) Die Züchterin hat sich nicht gemeldet und mich lediglich aus der gemeinsamen Gruppe des Wurfes gelöscht. Was soll ich tun? Unser Hund muss medizinisch versorgt werden. Operation oder Implantate, da sind noch nicht alle Untersuchungen abgeschlossen. Physiotherapie wird auch ein muss sein, um unserer Hündin ein schmerzfreies Leben bieten zu können. Was können wir tun? Kann ich den Kaufpreis überhaupt zurück fordern?
LG Michaela
Ich habe letztes jahr januar meinen hund gekaufz mit kaufvertrag, nun hatte ich letztes jahr im juni ca einen epileptischen anfall und lag 1 woche im kh und in der woche hat mein freund mein hund verkauft.. Nun ja ich fragte die neue Besitzerin ob sie mir mein hund wieder gibt. Wollte ihn sogar abkaufen.. Weil sie und mein freund ein vertrag gemacht haben wo ich auch nicht unterschrieben habe weil ich es nicht wollte.. Nun ja sie fragte mich oft ob ich ihn wieder haben möchte und ich ja.. Ich hatte mich ne weile nicht mehr bei ihr gemeldet da ich erfahren habe mit was für menschen sie verkehrt.. Nun ist es so sie hat ihn mit vertrag Und impfpass weiter verschenkt. Und der neue besitzer ihn wohl bei der stadt angemeldet hat und alles. Was kann ich tun.
Liebe Anja, dein Fall hört sich recht kompliziert und vor allem komplex an. Meiner Meinung nach ist es am besten, wenn du dich an einen Anwalt wendest. VG Ute
Gut geschrieben. Echt toll. Danke.
Danke dir Emil :-
Wir kaufen bald einen Hund für die Familie. Da ist es echt gut, die gesetzliche Lage des Hundekaufs zu verstehen. Ich verstehe nicht, wiso Hunde als eine Sache bezeichnet werden. Es ist gut zu wissen, dass ein Welpe bis 16 Wochen als „neu“ bezeichnet werden kann und es daher andere Richtlinien gibt.
Danke dir für dein Feedback Anne. Hats geklappt mittlerweile? Habt Ihr euren Vierbeiner?
Interessant, dass es bei Kaufverträgen für Tiere auch den Mangel bei Übergabe gibt. Das ist ganz gut, finde ich. Wenn ich mir einen Hund kaufe, dann weiß ich wenigstens, dass ich etwas unternehmen kann, falls etwas verheimlicht wurde.
Vielen Dank für diesen Informativen Artikel über den Hundekauf und die vielen hilfreichen Informationen über Gewährleistung. Wir werden demnächst einen Hund kaufen, und da es für die ganze Familie was sehr neues ist, wollen wir von Kaufvertrag an alles richtig machen. Ein Tierarztbesuch nach dem Kauf ist bestimmt ein guter Tipp.
Viele Grüße, Laura
Liebe Laura,
vielen Dank für dein schönes Feedback. Es freut mich sehr, wenn du als künftige Hundebesitzerin von dem Artikel profitierst und einiges für dich mitnehmen kannst.
Vor allem im Vorfeld des Hundekaufs kannst du jede Menge, positiv und leider auch negativ, beeinflussen. Vor allem wenn es für die ganze Familie was neues ist, ist es wichtig wie du/ihr dabei vorgeht und auf was ihr alles so achten solltet.
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Ich geb dir mal den Link. Dort findest du alle Infos:
http://www.ratgeber-hundekauf.de/
Ansonsten viele Grüße und viiiiel Freude mit eurem Vierbeiner wünscht dir
Ute